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Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. - seit dem Jahr 2000 maßgeblicher "Vertreter der Selbsthilfe"


Seit der Einführung einer gesetzlich vorgegebenen Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen im Sozialgesetzbuch V im Jahr 2000 (Paragraph 20 Absatz 4 SGB V) ist die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegrupppen e.V. neben der BAG SELBSTHILFE und dem Paritätischen Gesamtverband ein anerkannter und maßgeblicher Verband zur Vertretung der Interessen der Selbsthilfe (so genannter „Vertreter der Selbsthilfe”).

In dieser Rolle beteiligt sich die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. am 'Arbeitskreis Selbsthilfeförderung' der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen, der sich mit der Ausgestaltung und Umsetzung der Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen nach § 20 Absatz 4 SGB V befasst.

Durch die im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (Oktober 2006) vorgesehene Neuregelung der Selbsthilfeförderung im § 20 c SGB V wird die Selbsthilfeförderung gestärkt und die Eigenständigkeit und gesundheitspolitische Bedeutung der Selbsthilfe ausdrücklich unterstrichen. Dabei wird durch die unbedingte Förderverpflichtung ("Krankenkassen fördern" anstelle "sollen fördern") sichergestellt, dass das vorgesehene Fördervolumen nicht unterschritten wird.

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. ist ebenso an der Ausgestaltung der Selbsthilfeförderung durch die Rehabilitationsträger nach § 29 SGB IX beteiligt.



Weiterführende Informationen:

Pdf DateiGKV Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (832kb)
Der Spitzenverband der Krankenkassen hat am 6. Oktober 2009 die überarbeiteten Grundsätze zur Selbsthilfeförderung nach Paragraph 20c SGB V beschlossen und unter dem Titel "Leitfaden zur Selbsthilfeförderung" veröffentlicht.




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Letzte Änderung: 13.07.2010

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