Mitsprache im Gesundheitswesen
Zwischen der Selbsthilfe und Fachleuten in der Gesundheitsversorgung (Ärzten und Ärztinnen, Therapeutinnen und Therapeuten, Beratungsstellen, Kliniken, Krankenkassen) gibt es vielfältige Kontakte, angeregt und befördert durch Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen, aber auch durch Selbsthilfekontaktstellen, die sich hier als Mittler zwischen der Selbsthilfeseite und dem professionellen Versorgungssystem verstehen.
Charakteristisch für die Zusammenarbeit zwischen der Selbsthilfe und dem professionellen System sind Kontakte mit Ärztinnen und Ärzten, Einrichtungen der Rehabilitation und (seltener) der Akutversorgung. Da diese Kontakte noch häufig von einem Ungleichgewicht hinsichtlich der Wünsche und Vorstellungen über die Formen der Zusammenarbeit und des Austauschs geprägt sind, hat sich hier in jüngster Zeit auch der Gesetzgeber eingeschaltet.
So sind im Bereich der Rehabilitation die Leistungserbringer durch das SGB IX "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" inzwischen verpflichtend zu einer Zusammenarbeit angehalten. Und auch die Krankenkassen sollen im Rahmen der Förderung der Selbsthilfe nach § 20 Absatz 4 SGB V mit Vertretern der Selbsthilfe zusammenarbeiten.
Die wichtigste Form der Mitsprache im Gesundheitswesen hat der Gesetzgeber allerdings seit dem 01. Januar 2004 mit der Beteiligung von Selbsthilfe- und Patientenvertretern nach § 140 f und § 140 g SGB V im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geschaffen.
Charakteristisch für die Zusammenarbeit zwischen der Selbsthilfe und dem professionellen System sind Kontakte mit Ärztinnen und Ärzten, Einrichtungen der Rehabilitation und (seltener) der Akutversorgung. Da diese Kontakte noch häufig von einem Ungleichgewicht hinsichtlich der Wünsche und Vorstellungen über die Formen der Zusammenarbeit und des Austauschs geprägt sind, hat sich hier in jüngster Zeit auch der Gesetzgeber eingeschaltet.
So sind im Bereich der Rehabilitation die Leistungserbringer durch das SGB IX "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" inzwischen verpflichtend zu einer Zusammenarbeit angehalten. Und auch die Krankenkassen sollen im Rahmen der Förderung der Selbsthilfe nach § 20 Absatz 4 SGB V mit Vertretern der Selbsthilfe zusammenarbeiten.
Die wichtigste Form der Mitsprache im Gesundheitswesen hat der Gesetzgeber allerdings seit dem 01. Januar 2004 mit der Beteiligung von Selbsthilfe- und Patientenvertretern nach § 140 f und § 140 g SGB V im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geschaffen.
Im Mittelpunkt der Aufgaben des G-BA steht die Konkretisierung des Leistungskataloges der Gesetzlichen Krankenkassen (zum Beispiel die Frage, welche nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel weiterhin von den Krankenkassen finanziert werden oder wer schwerwiegend chronisch krank ist und Zuzahlungen nur bis zu 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zu leisten hat) sowie die Definition von Anforderungen an die Qualitätssicherung der ärztlichen Behandlung.
Mit dieser Kompetenz zur Definition, aber auch zur Einschränkung oder zum Ausschluss von Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung hat der G-BA jenseits der gesetzlichen Regelungen ein Machtmonopol zur Definition des therapeutischen und diagnostischen Nutzens, zur medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit und auch zur Rationierung von ärztlichen Leistungen.
Mit dieser Kompetenz zur Definition, aber auch zur Einschränkung oder zum Ausschluss von Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung hat der G-BA jenseits der gesetzlichen Regelungen ein Machtmonopol zur Definition des therapeutischen und diagnostischen Nutzens, zur medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit und auch zur Rationierung von ärztlichen Leistungen.
Vom Gesetzgeber bestimmte maßgebliche Organisationen der Patientenhilfe und der Selbsthilfe, so auch der Träger der NAKOS, die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) haben nunmehr die Aufgabe, in den Arbeits- und Entscheidungsorganen des Gemeinsamen Bundesausschusses mit Vertretern der Leistungsträger (Krankenkassen) und der Leistungserbringer zusammenzuarbeiten. Dabei haben sie allerdings nur Mitsprache- und Antragsrechte, aber keine Entscheidungsrechte.
Weiterführende Informationen:
Ergebnisse einer qualitativen Befragung. Beitrag von M. Meinhardt, E. Plamper und H. Brunner im Bundesgesundheitsblatt (1) 2009
Stellungnahme der DAG SHG zum Konsultationsentwurf der EU-Kommission im April 2008: Ablehnung des Informationsrechtes für pharmazeutische Unternehmen
BQS - Ergebniskonferenz am Dezember 2007 in Berlin
Statement aus Patientensicht von Karin Stötzner, Patientenvertreterin im Gemeinsamen Bundesausschuss für die DAG SHG und Patientenbeauftragte für Berlin
Verordnung einer medizinischen Rehabilitation nur noch von Vertragsärzten mit Zusatzqualifikation. Beitrag von Dr. Bettina Möller-Bock im NAKOS INFO 92 (September) 2007
Vortrag von Karin Stötzner bei der Ergebniskonferenz des Bundesministeriums für Gesundheit zur Förderung medizinischer Qualitätssicherung "Sicherung der Qualität im Gesundheitswesen: Ergebnisse und Perspektiven", 2. Nationale Qualitätskonferenz am 3. Mai 2007 in Berlin
Vortrag von Prof. Dr. Ingo Heberlein bei der Ergebniskonferenz des Bundesministeriums für Gesundheit zur Förderung medizinischer Qualitätssicherung "Sicherung der Qualität im Gesundheitswesen: Ergebnisse und Perspektiven", 2. Nationale Qualitätskonferenz am 3. Mai 2007 in Berlin
Themenheft 32 der Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Robert-Koch-Institut, Berlin 2006
Das Thema Bürger- und Patientenorientierung wird seit Anfang der 1990er Jahre nicht nur national, sondern international von unterschiedlichen Akteuren zunehmend angemahnt. Bürgerinnen und Bürger wollen in gesundheitspolitische Entscheidungen eingebunden werden, eine Forderung, die mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) zum 1.1.2004 aufgegriffen wurde.
Statement aus Patientensicht von Karin Stötzner, Vorstand der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und Patientenvertreterin im Gemeinsamen Bundesausschuss, Presseseminar 8. Dezember 2006
Beitrag von David Klemperer im selbsthilfegruppenjahrbuch 2005
Beitrag von Markus Wirtz im selbsthilfegruppenjahrbuch 2005
Die 'Koordinierungsgruppe Patientenbeteiligung' im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat nach einem Jahr Patientenbeteiligung auf einer Pressekonferenz am 27. Januar 2005 in Berlin eine Zwischenbilanz gezogen.
Beitrag von Karin Stötzner im selbsthilfegruppenjahrbuch 2004
Präsentation aus Anlass der Ergebniskonferenz am 2. November 2004 in Berlin
Karin Stötzner, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
Irene Kolb-Specht, LAGH Baden-Württemberg 2004
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Letzte Änderung: 13.07.2010


