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'Arbeitskreis Selbsthilfeförderung' der GKV


Der 'Arbeitskreis Selbsthilfeförderung' der gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene befasst sich mit der Umsetzung der Förderung der Selbsthilfe durch die gesetzlichen Krankenkassen. Im Auftrag des Gesetzgebers werden im Arbeitskreis auch Fördergrundsätze zur Präzisierung der gesetzlichen Regelung im SGB V erarbeitet. Gemeinsam mit der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) e.V. und dem PARITÄTischen Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V. ist die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. als maßgeblicher "Vertreter der Selbsthilfe" am 'Arbeitskreis Selbsthilfeförderung' der gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene beteiligt.



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Hier finden Sie aktuelle Informationen der NAKOS zur Selbsthilfeförderung und die gesetzlichen Bestimmungen zur Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen.



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Letzte Änderung: 13.07.2010

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